Urteile
des Volksgerichtshofs gegen die Lübecker Märtyrer
Die Urteile gegen die Lübecker Märtyrer sind Unrecht. Sie verurteilen Handlungen, die die Diktatur unter Strafe gestellt hat; sie sind nicht mit rechtstaatlichen Untersuchungsmethoden zustande gekommen und sie basieren auf einem Prozess, in dem den Angeklagten die grundlegendsten Rechte aberkannt waren. Die Texte geben einen Einblick in das perfide System der NS-Justiz.
Urteil gegen Johannes Prassek, Hermann Lange, Eduard Müller, Adolf Ehrtmann und Robert Köster
Das Urteil bespricht ausführlich die Anklagepunkte. Im Urteil taucht jedoch nicht auf, was noch in der Anklageschrift wesentlich war: Die Bedeutung der Predigten des Bischofs von Münster, Graf von Galen.
Urteil gegen Karl Friedrich Stellbrink
Das Urteil führt ausführlich auf, welchen Verbrechen sich Karl Friedrich Stellbrink schuldig gemacht haben soll, benennt Zeugen und Tathergänge und deutet das Verhalten Stellbrinks.