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Pfarrer Peter Otto: Ein starkes Fundament

Predigt am 29. Oktober 2006 in Kaltenkirchen

Lesung: Dtn 6, 2–6
Evangelium: Mt 12, 28b–34

Liebe Brüder und Schwestern im Glauben!

Hamburg am 10. November 1943. Zuchthaus Holstenglacis. Es ist 18 Uhr. Vier Männer sitzen in ihren Zellen und warten seit halb eins, also seit kurz nach dem Mittagessen, auf ihren Tod. Das erste Lichtzeichen erscheint: „Fertigmachen zur Hinrichtung! Man schlitzt den Todeskandidaten das Hemd auf und zieht es ihnen über die Schultern herab. Die Arme werden auf dem Rücken festgebunden.“ [Pelke 65] Dann werden die vier nacheinander zur Guillotine geführt. Tod durch Enthauptung.

Die amtlichen Urkunden verzeichnen für jeden den genauen Todeszeitpunkt:

  • 18.20 Uhr: Eduard Müller
  • 18.23 Uhr: Johannes Prassek
  • 18.26 Uhr: Hermann Lange
  • 18.29 Uhr: Karl Friedrich Stellbrink

Ihr Blut floss ineinander. Warum wurden die drei Lübecker Kapläne Johannes Prassek, Hermann Lange und Eduard Müller sowie der evangelische Pastor Karl Friedrich Stellbrink am 10. November 1943 hingerichtet?

Drehen wir die Uhr um gut zwei weitere Jahre zurück und begeben uns in den Sommer 1941, ins westfälische Münster. Gespannte Stimmung herrscht in der Kirche. Was wird er wohl diesmal sagen? Die beiden Predigten vor zwei und drei Wochen hatten sich ja wie ein Lauffeuer durch die Stadt, ja sogar durch halb Deutschland verbreitet. „Mutig und provozierend“, sagten die Einen. „Leichtsinnig und unvorsichtig“, meinten die Anderen.

Der Löwe von Münster – so nannte man Bischof Clemens August Graf von Galen nach seinen Predigten, die er im Juli und August 1941 gehalten hatte. Dazu gedrängt wurde er durch die Tatsache, dass auf Anordnung Hitlers aus Heil- und Pflegeanstalten Pfleglinge, also Behinderte, abtransportiert wurden. Kurze Zeit später werden sie dann als verstorben gemeldet.

Bischof Galen nimmt auch in der dritten Predigt unverblümt Stellung. Er sagt zum Umgang des Dritten Reiches mit den so genannten „unproduktiven Volksgenossen“:

„Sie können nicht mehr Güter produzieren, sie sind wie eine alte Maschine, die nicht mehr läuft, sie sind wie ein altes Pferd, das unheilbar lahm geworden ist, sie sind wie eine alte Kuh, die nicht mehr Milch gibt. Was tut man mit solch alter Maschine? Sie wird verschrottet! Was tut man mit einem lahmen Pferd, mit solch einem unproduktiven Stück Vieh? Nein, ich will den Vergleich nicht zu Ende führen, so furchtbar seine Berechtigung ist und seine Leuchtkraft. [...]

Nein, hier handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern! Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen. Aber haben sie damit das Recht auf Leben verwirkt? Hast du, habe ich nur solange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von anderen als produktiv anerkannt werden?“

Der Löwe von Münster hatte gebrüllt – und Hitlers Reichspropagandaminister Josef Goebbels notiert sich daraufhin Mitte August 1941 in sein Tagebuch:

„Man hat ja vom Katholizismus nicht viel für diesen Krieg erwartet; aber dass sich ein hoher Kirchenfürst dazu herablassen würde, Zutreiberdienste für den Feind zu leisten, das ist dann doch ein Verbrechen, das für den Staatsanwalt reif wäre.“

Aber nicht nur in Berlin hatte man die Predigten von Galens vernommen. Auch in Lübeck hatte man sie gelesen und vervielfältigt, verteilt und darüber gesprochen. Vorangetrieben hatte das vor allem Johannes Prassek, Kaplan an der Herz-Jesu-Kirche. Zusammen mit Karl Friedrich Stellbrink, dem Pastor der evangelischen Luther-Gemeinde, den beiden anderen Kaplänen an Herz Jesu, Hermann Lange und Eduard Müller, sowie weiteren Leuten aus der Gemeinde diskutierte Prassek über die Galen-Predigten und die ihnen zugrunde liegenden Ereignisse. Was ist, wenn man als Kriegsversehrter heimkommt und mit einer körperlichen Behinderung leben muss? Das ist eine der Fragen, mit denen sich Prassek und eine Gruppe aus der Gemeinde – unter ihnen ein Soldat als Spitzel – auseinandersetzen. In seinen eigenen Predigten nimmt Johannes Prassek auch immer deutlicher Stellung. Er übt scharfe Kritik am Hitler-Regime. Gemeindemitglieder warnen Prassek: „Sie werden sich stark gefährden!“ Aber er kann nicht anders, und antwortet:

„Wir Priester müssen wenigstens den Mut haben, die Wahrheit zu sagen. Sonst glauben die Leute, das alles wäre in Ordnung. Was können sie mir schon tun?“

Sie konnten an den Lübeckern ein Exempel statuieren. Im Frühjahr 1942 durchsucht man das Pfarrhaus und verhaftet dann Ende Mai zuerst Johannes Prassek, Mitte Juni dann Hermann Lange, Eduard Müller sowie 18 weitere Personen. Der evangelische Pastor Stellbrink war schon im April verhaftet worden. Im Juni 1943 werden sie in Lübeck durch den Volksgerichtshof verurteilt. Dessen zweite Kammer war eigens aus Berlin angereist und urteilte so:

„Im Namen des deutschen Volkes [...]. Die Angeklagten haben jeder Rundfunkverbrechen, landesverräterische Feindbegünstigung und Zersetzung der Wehrkraft begangen. [...] Die Angeklagten sind hartnäckige, fanatisierte und auch gänzlich unbelehrbare Hasser des nationalsozialistischen Staates. [...] Für solche Verbrecher am Volksganzen wie die Angeklagten Prassek, Lange und Müller kann es [...] nur die härteste Strafe geben, die das Gesetz zum Schutze des Volkes zulässt: Die Todesstrafe.“

Danach platzt es aus Prassek heraus: „Gott sei Dank, dass dieser Quatsch vorbei ist!“ Auch Karl Friedrich Stellbrink wird zum Tode verurteilt. Die Urteile werden fünf Monate später in Hamburg vollstreckt. Am 10. November 1943 werden alle vier durch das Fallbeil hingerichtet. Johannes Prassek hatte zuvor auf das Titelblatt seiner Bibel geschrieben: „Wer sterben kann, wer will den zwingen?“ Das erinnert an die Predigt von Bischof Galen vom 3. August 1941, der ausgerufen hatte: „Lieber sterben als sündigen!“

Liebe Gemeinde! Wer so aufrecht der Wahrheit die Ehre geben will, braucht ein starkes Fundament. Die erste Lesung und das Evangelium bilden für mich einen wichtigen Schlüssel, um unsere vier Lübecker Märtyrer zu verstehen. In beiden Texten hatte es geheißen:

„Du sollst den Herrn, deinen Gott lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft.“

Und Jesus fügte hinzu: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Kein anderes Gebot ist größer als diese beiden.“

Gottesliebe und Nächstenliebe haben den Münsteraner Bischof zu seinen mutigen Predigten gedrängt. Gottesliebe und Nächstenliebe haben auch die Lübecker Märtyrer in Konflikt mit der Nazi-Diktatur geführt. Wer Gott und den Nächsten wirklich liebt, der kann nicht schweigen, wenn die Rechte der Menschen, wenn das Recht auf Leben mit Füßen getreten wird.

Als Christen dürfen wir nicht unbeteiligte Zuschauer bleiben wie die drei berühmten Affen, die nichts sehen, nichts hören und demnach auch nichts sagen. Unser Glaube zwingt uns also auch zur politischen Äußerung und ist damit untrennbar verbunden. Jesus Christus wurde als politischer Aufrührer verurteilt und ans Kreuz geschlagen; „König der Juden“ stand als Schuldspruch über ihm am Kreuz. Und das hatte man gegen ihn bei Pilatus vorgebracht. Das war Hochverrat; das war gegen den Kaiser in Rom.

Die vier Lübecker Märtyrer wurden ebenfalls als politische Aufrührer verurteilt und hingerichtet. Sie hatten sich gegen die Ideologie und gegen die Politik der Nationalsozialisten gestellt.

Unser Glaube ist also alles andere als unpolitisch. Wenn Jahr für Jahr in Lübeck, Hamburg und anderswo im Erzbistum Hamburg der vier Geistlichen gedacht wird, dann ist das zugleich Erbe und Auftrag. Es ist ein Erbe, weil die vier in unserem Bistum gewirkt haben, weil in Lübeck noch die Urnen von Hermann Lange und Karl Friedrich Stellbrink stehen. Es ist aber auch Auftrag, weil das Gedenken die Verpflichtung beinhaltet, dass auch wir in unserer Zeit wach sind für das, was in Staat und Gesellschaft geschieht.

Wir brauchen nur die Zeitung aufschlagen und schon springen uns die Aufträge geradezu ins Auge:

Segeberger Zeitung vom 1. November 2006: „Abtreibungen noch im 7. Monat?“

Eine spanische Privatklinik soll laut einem dänischen Fernseh-Bericht Abtreibungen dies tun. Schwangere Frauen (auch aus Deutschland), die in ihren Heimatländern die gesetzlichen Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch ausgeschöpft hätten, nutzen diese Möglichkeit. Würden die Kinder im 7. Monat das Licht der Welt erblicken, wären sie lebensfähig.

Die Öffentlichkeit ist empört!

Segeberger Zeitung vom 2. November: „Behinderter wurde wie ein Sklave gehalten“

Ein Ehepaar hat einen 29-Jährigen leicht geistig behinderten Mann wie ein Tier gehalten und zu Tode misshandelt. Das Ehepaar steht jetzt vor Gericht.

Die Öffentlichkeit ist empört!

Segeberger Zeitung vom 2. und 3. November: „Symbole der Wehrmacht auf Autos“ und „Ministerium bestätigt Palme auf Fahrzeug“

Deutsche Soldaten haben das Symbol des Afrika-Korps der Deutschen Wehrmacht auf Bundeswehrfahrzeugen angebracht.

Die Öffentlichkeit ist empört über diese Tat!

Empörung macht sich auch immer breit, wenn rechtsextremistischer Gewalt: Anschläge auf jüdische Einrichtungen, Körperverletzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

Wo Kinder in unserem Land Opfer von elterlicher Gewalt werden und Behörden versagen, sind wir empört. Leben muss geschützt werden. Und der Artikel 2 unseres Grundgesetztes spricht vom Recht auf Leben. In dieses Recht darf nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden.

Wir sind sensibel, wenn Kinder leiden, misshandelt werden und dadurch sterben. Ein Blick in die Zeitungen der letzten Tage:

Süddeutsche Zeitung vom 31. Oktober 2006: „Ratlosigkeit nach einer unfassbaren Tat. Eine junge Frau bringt ihr Kind auf eine Kaffeehaustoilette zur Welt und lässt es ersticken – niemand will etwas bemerkt haben“

Die 22-jährige Frau hat ihr Kind nach der Geburt in einen Hygienebehälter gestopft. Damit das Kind auch hineinpasste, drückte sie nach. Das Kind erstickte.

Die Öffentlichkeit ist empört!

Segeberger Zeitung vom 2. November: „Celinas Tod vor Gericht“

Ein zwei Monate alter Säugling wurde von seiner 19-jährigen Mutter so schwer misshandelt, dass er starb.

Die Öffentlichkeit ist empört über diese Tat!

Segeberger und Süddeutsche Zeitung vom 3. November 2007: „Kevins Tod wird untersucht“

Der grausame Tod des zweijährigen Jungen aus Bremen soll nun genau untersucht werden. Die malträtierte Leiche des Kindes war im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters gefunden worden. Es ist unklar, warum die Behörden den Vater und das Kind nicht regelmäßig kontrollierten.

Die Öffentlichkeit ist empört über diese Tat!

Süddeutsche Zeitung vom 3. November 2006: „Hohe Haftstrafen im Rotkohl-Prozess!“

Eine Mutter hat ihren 17 Monate alten Sohn mit Rotkohl zu Tode gefüttert. Er konnte nicht mehr schlucken, nachdem sein Vater ihm zuvor eine schwere Hirnverletzung zugefügt. Der Vater muss für neun Jahre ins Gefängnis, die Mutter für vier Jahre.

Die Öffentlichkeit ist empört über diese Tat!

Wir sind sensibel, wenn Leben mit Füßen getreten wird. Dann geht ein Aufschrei durch die Medienlandschaft und die Politik. Wir sind sensibel, wenn rechtes Gedankengut, rechte Propaganda und rechte Gewalt sichtbar werden.

Warum aber ist das Leben eines ungeborenen behinderten Kindes weniger schützenswert als Leben eines nicht-behinderten Kindes. Aber wo bleibt die Empörung, wenn berichtet wird, dass 94% der Eltern, die ein Kind mit Down-Syndrom (medizinisch Trisomie 21 genannt, weil das 21. Chromosom nicht aus zwei Teilen besteht, sondern aus drei; früher nannte man es mongoloid) sich für eine Abtreibung entscheiden?

Die Entwicklung ist eindeutig: Behinderte werden selektiert. Es werden immer weniger behinderte Kinder geboren. Ein Ergebnis der pränatalen, also der vorgeburtlichen Diagnostik. Das spart den Krankenkassen und dem Sozialstaat viel Geld.

Da stellt sich die bange Frage, wohin diese Entwicklung führt. Schließlich entstehen 90% aller Behinderungen erst bei der Geburt oder später im Leben [Süddeutsche Zeitung Magazin 44 vom 3.11.2006, S. 10].

Wenn man Behinderte im Mutterleib töten darf, warum dann nicht auch später? Ist das Töten Behinderter im Mutterleib heute weniger schlimm als das Töten Behinderter in den Konzentrationslagern in der Zeit des Nationalsozialismus? Ist die Entscheidung der Eltern, ihr ungeborenes behindertes Kind töten zu lassen, weniger moralisch verwerflich, weil es im demokratischen Nachkriegsdeutschland geschieht, als die Anordnung der Nazis, behinderte Menschen in den KZs zu töten, weil es damals im faschistischen Deutschen Reich des Führers und Diktators Adolf Hitler geschah?

Ich sage nicht, dass die Menschen, Eltern wie Ärzte wie Politiker, die heute die Verantwortung tragen für das Töten ungeborener Behinderter, Nazis sind. Mir fällt aber auf, dass wir auf Gedenkveranstaltungen  immer wieder die Taten der Nazis (wie z.B. das Töten Behinderter in den KZs) verurteilen, heute aber das Töten in den Mutterleib verlegt haben und eine gesetzliche Regelung haben, die dieses Tun unter bestimmten Voraussetzungen straffrei lässt. Wo bleibt die Empörung in der Gegenwart? Mir scheint die Empörung über die Taten in der Vergangenheit größer.

Die Verantwortlichen der NS-Zeit mussten sich in den Nürnberger Prozessen dafür verantworten und sind bestraft worden. Wie kann es heute Gesetze geben, die das Töten eines behinderten Menschen im Mutterleib straffrei lässt?

Wie geht es weiter? Wenn das Töten im Mutterleib erlaubt ist, warum dann nicht auch später? Wenn ein Kind behindert auf die Welt kommt? Frage an die Eltern: Töten oder Leben lassen? Querschnittgelähmt nach einem Verkehrsunfall. Frage an die Ehefrau: Wollen sie ihren Mann behindert nach Hause kommen lassen oder sollen wir ihn lieber töten?

Opa hat Alzheimer. Das kostet Geld. Pflegedienst. Das kostet Zeit für die Familie. Und mit Opa ist ja doch nix mehr anzufangen. Spritze und Tschüß?

Ich sagte vorhin, dass sich dank der vorgeburtlichen Diagnostik Behinderungen erkennen lassen beim ungeborenen Kind. Die Gentechnik kann aber noch mehr: Es ist inzwischen bekannt, welcher Gen-Defekt die Möglichkeit einer Diabeteserkrankung beinhaltet. Oder die Möglichkeit an Alzheimer zu erkranken. Auch so zwei Kostenpunkte für Krankenkassen und Sozialstaat. Warum soll man da nicht auch selektieren? Und was wird die Genforschung noch zu Tage fördern? Wer von uns würde hier noch sitzen, wenn bekannt wäre, welche Gen-Defekte wir haben und die vorgeburtliche Selektion Standard wäre? Ich bestimmt nicht.

Ich habe Diabetes. Ich will Gentechnik nicht verteufeln; ihr verdanke ich mein Insulin. Ohne Gentechnik könnte man kein menschliches Insulin herstellen. Es müsste weiter auf Rinder- und Schweineinsulin zurückgegriffen werden. Man wäre eingeschränkter im Leben. Allergien wären häufiger.

Meine kleine Schwester, die das Down-Syndrom hat, würde es auch nicht geben.

Liebe Gemeinde, wir gedenken der Lübecker Märtyrer, die hingerichtet wurden, weil sie u.a. die Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen verbreitet haben Dieser hatte sich für das Recht auf Leben eingesetzt. Uneingeschränkt. Für alle. Auch für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Voll Abscheu wenden wir uns von der Nazi-Ideologie ab; wir verurteilen die Ermordung von Behinderten in den Konzentrationslagern.

Und was sagen wir heute zur Tötung von Menschen mit Behinderungen im Mutterleib? Machen uns die Möglichkeiten und Folgen der vorgeburtlichen Diagnostik Angst?

Was würde Bischof Clemens August Graf von Galen heute sagen und predigen? Was würden Johannes Prassek, Hermann Lange, Eduard Müller und Karl Friedrich Stellbrink heute sagen und predigen?

Erbe und Auftrag ist ihr Tod und ihr Gedächtnis. Das Erbe ist einfach. Der Auftrag erscheint weitaus schwieriger. Warum eigentlich? Wenn wir den Mund aufmachen, sind wir nicht von politischer Verfolgung und Ermordung durch ein totalitäres Regime bedroht.

Es heißt im „Martyrologium“ über die Lübecker Märtyrer:

„(…) am 10. November mussten die Kapläne Johannes Prassek, Hermann Lange und Eduard Müller ihr Leben hingeben unter dem Fallbeil; zu gleicher Stunde mit ihnen der evangelische Pastor Karl Friedrich Stellbrink,, da er wie sie keinem anderen nachzufolgen gewillt war als Christus.

Sie haben mitten unter uns gelebt. Sie liebten die Herrlichkeit der Schöpfung – das Licht der Wahrheit. Sie liebten die alten Kirchen unserer Stadt, sie liebten über alles die Menschen, die ihnen anvertraut waren. Sie liebten das Leben in seiner Fülle.

Denn sie waren Freunde Gottes.“

Das ist nicht nur Erbe, es ist auch Auftrag. Amen.

 

Info


Der katholische Pfarrer Peter Otto, ehemals Kaplan in der Propstei Herz Jesu in Lübeck, hielt im Gottesdienst zur Ausstellungseröffnung über die Lübecker Märtyrer am 29. Oktober 2006 in Kaltenkirchen und am 5. November 2006 in Bad Bramstedt eine Predigt, in der er unter anderem der Frage nachging, was die Lübecker Märtyrer heute anprangern würden.

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